Ihr Schornsteinfegermeister
Arno Hütter
VERBRAUCHSAUSWEIS - ENERGIEPASS - BEDARFSAUSWEIS für Wohngebäude Ich berate Sie gerne als produktneutraler GEBÄUDEENERGIEBERATER (HWK). Wenn Sie mehr Information wünschen oder direkt einen Verbruchsausweis möchten, (Kosten auf Anfrage) füllen Sie das nebenstehende (rechts unten)ERFASSUNGSFORMULAR VERBRAUCHSAUSWEIS aus.Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Text
bedarfsorientierter Energieausweis aussagekräftiger
Hessischer Schornsteinfegerverband rät zum bedarfsorientierten Energieausweis.
Seit dem 1. Juli ist der Energieausweis für Häuser Pflicht, die vor 1965 gebaut wurden. Alle neueren Gebäude müssen ab Januar 2009 über diesen Ausweis verfügen. Wer noch keinen Energieausweis beantragt hat, dem empfiehlt der Landesinnungsverband Schornsteinfegerhandwerk Hessen (LIV), gleich einen bedarfsorientierten Energieausweis zu nehmen, weil er aussagekräftiger ist als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Ausgestellt werden können die Ausweise von Architekten, Ingenieuren, Technikern, Ablesediensten, Gasversorgern und Schornsteinfegern mit einer Zusatzqualifikation zum zertifizierten Energieberater.
Haus- und Wohnungsbesitzer haben bis 1. Oktober noch die Wahl zwischen einem verbrauchs- oder einem bedarfsorientierten Energieausweis. Axel Scharr, stellvertretender Vorsitzender des LIV Hessen, rät zum bedarfsorientierten Ausweis: Der ist hochwertiger, weil er gute Ansätze für Energieeinsparungen liefert und ohne Verbrauchsdaten, die bisweilen aufwändig beschafft werden müssen, auskommt. Beim verbrauchsorientierten Ausweis benötigen die Eigentümer die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Bei Mieterwechseln sind diese Daten oft aber nur mühevoll zu besorgen. Ein Bedarfsausweis kommt ohne die Verbrauchsdaten aus, denn der Schornsteinfeger berechnet normgerecht, wie viel Energie benötigt wird, um eine Wohnung oder ein Haus auf 19 Grad zu erwärmen.
Schornsteinfeger sind nach Ansicht von Scharr für diese Aufgabe prädestiniert, weil sie die Heizungsanlagen der Gebäude und die Gebäude selbst am besten kennen. Wir können deshalb optimale Modernisierungsvorschläge machen und den Besitzern empfehlen, welche energiesparenden Maßnahmen sinnvoll und welche überflüssig sind.
Der Ausweis gilt zehn Jahre. Nimmt ein Hauseigentümer allerdings zwischenzeitlich Veränderungen vor, so sollte er die Gelegenheit nutzen und sich einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Scharr empfiehlt Hauseigentümern, mit einem guten Energieausweis zu werben. Gut wäre, wenn der Hauseigentümer den Ausweis in seinem Haus aushängt und so ganz offen bei Mietern und potenziellen Mietern für sein energiesparendes Haus wirbt. Auch beim Verkauf eines Hauses steige der Wert, wenn der Energieausweis positive Daten aufweist.
Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen
In den
vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung
beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet.
Durch
die
sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um
eine
generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt. Der
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass
die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und
Bundestag passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen
die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass
ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.