Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Arno Hütter

ENERGIEPASS - VERBRAUCHSAUSWEIS - BEDARFSAUSWEIS

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VERBRAUCHSAUSWEIS - ENERGIEPASS - BEDARFSAUSWEIS für Wohngebäude Ich berate Sie gerne als produktneutraler GEBÄUDEENERGIEBERATER (HWK). Wenn Sie mehr Information wünschen oder direkt einen Verbruchsausweis möchten, (Kosten auf Anfrage) füllen Sie das nebenstehende (rechts unten)ERFASSUNGSFORMULAR VERBRAUCHSAUSWEIS  aus.Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.


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Text 

bedarfsorientierter Energieausweis aussagekräftiger

Hessischer Schornsteinfegerverband rät zum bedarfsorientierten Energieausweis.

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Seit dem 1. Juli ist der Energieausweis für Häuser Pflicht, die vor 1965 gebaut wurden. Alle neueren Gebäude müssen ab Januar 2009 über diesen Ausweis verfügen. Wer noch keinen Energieausweis beantragt hat, dem empfiehlt der Landesinnungsverband Schornsteinfegerhandwerk Hessen (LIV), gleich einen bedarfsorientierten Energieausweis zu nehmen, weil er aussagekräftiger ist als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Ausgestellt werden können die Ausweise von Architekten, Ingenieuren, Technikern, Ablesediensten, Gasversorgern und Schornsteinfegern mit einer Zusatzqualifikation zum zertifizierten Energieberater.


Haus- und Wohnungsbesitzer haben bis 1. Oktober noch die Wahl zwischen einem verbrauchs- oder einem bedarfsorientierten Energieausweis. Axel Scharr, stellvertretender Vorsitzender des LIV Hessen, rät zum bedarfsorientierten Ausweis: Der ist hochwertiger, weil er gute Ansätze für Energieeinsparungen liefert und ohne Verbrauchsdaten, die bisweilen aufwändig beschafft werden müssen, auskommt. Beim verbrauchsorientierten Ausweis benötigen die Eigentümer die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Bei Mieterwechseln sind diese Daten oft aber nur mühevoll zu besorgen. Ein Bedarfsausweis kommt ohne die Verbrauchsdaten aus, denn der Schornsteinfeger berechnet normgerecht, wie viel Energie benötigt wird, um eine Wohnung oder ein Haus auf 19 Grad zu erwärmen.


Schornsteinfeger sind nach Ansicht von Scharr für diese Aufgabe prädestiniert, weil sie die Heizungsanlagen der Gebäude und die Gebäude selbst am besten kennen. Wir können deshalb optimale Modernisierungsvorschläge machen und den Besitzern empfehlen, welche energiesparenden Maßnahmen sinnvoll und welche überflüssig sind.

Der Ausweis gilt zehn Jahre. Nimmt ein Hauseigentümer allerdings zwischenzeitlich Veränderungen vor, so sollte er die Gelegenheit nutzen und sich einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Scharr empfiehlt Hauseigentümern, mit einem guten Energieausweis zu werben. Gut wäre, wenn der Hauseigentümer den Ausweis in seinem Haus aushängt und so ganz offen bei Mietern und potenziellen Mietern für sein energiesparendes Haus wirbt. Auch beim Verkauf eines Hauses steige der Wert, wenn der Energieausweis positive Daten aufweist.


Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten

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Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet.

Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.


Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen. Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang der Austausch.

Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.





Bundesland: Hessen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Arno Hütter

Schornsteinfgermeister
Butzbacher Strasse 27
35428 Langgöns / Niederkleen
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